AGB des Karl Dupré Tennisteams
Inhaber Karl Dupré,
Hennefer Str. 46, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Tel. 0157 / 739 56 803
E-Mail: kontakt@kdtennisteam.de
Web: www.kdtennisteam.de
1. Vertragsabschluss
Einbeziehung der AGB
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge.
1.2 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
1.3 Der Vertrag mit dem Karl Dupré Tennisteam kommt nach Anmeldung und durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Die Leitung des Karl Dupré Tennisteam ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.
2. Training
2.1 Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 3 – 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
2.2 Die Leitung des Karl Dupré Tennisteam kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
2.3 Unsere Trainer arbeiten nach modernster didaktischer und methodischer Trainingslehre des DTB. Hierzu zählen auch kurze Videoaufnahmen, welche nach der Trainingseinheit gelöscht werden. Sollten Videoaufnahmen nicht gewünscht sein, muss der Trainingsschüler, bzw. ein Erziehungsberechtigter dem Trainer dies vor Beginn der Trainingsperiode (Sommer- oder Wintersaison) schriftlich mitteilen.
2.4 Die Wahl der Trainer ist der der Leitung des Karl Dupré Tennisteam vorbehalten.
2.5 Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisclubs und kommerziellen Anlagen.
2.6 Eine Trainingseinheit dauert 60 oder 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
2.7 Feriencamps & Workshops gelten bei Reservierung 14 Tage im Voraus als gebucht.
3. Aufsicht bei Kindern
3.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
4.1 Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
5.1 Sofern vereinbarte Trainingstermine (Einzeltraining) nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten, einschließlich der angefallenen Platzkosten. Rechtzeitig abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Stunden werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.
5.2 An Feiertagen findet kein Training statt. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die ausgefallenen Stunden nachzuholen.
5.3 Vom Gruppenteilnehmer versäumte Stunden können nicht nachgespielt werden.
6. Haftung
6.1 Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
7.1 Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
8.1 Gültigkeit haben nur die in den aktuellen Preislisten vorhandenen Preise. Je nach Verein und Hallengebühr können die Preise variieren.
8.2 Kursgebühren sind innerhalb der ersten Wochen des Trainings per Rechnung zu bezahlen. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde eine Einzugsermächtigung. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden. Bei nicht vollbelegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl. Erfolgt eine Zahlung nach Rechnung und der ersten Erinnerung nicht, werden Mahnkosten in Höhe von € 5,00 erhoben.
8.3 Sollte nach der 2. schriftlichen Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt sein, so ist das Karl Dupré Tennisteam befugt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.
8.4 Die Gebühr für Feriencamps ist am ersten Tag in bar zu bezahlen.
9. Datenschutz
9.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
9.2 Die Leitung des Karl Dupré Tennisteam ist berechtigt, das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebes angefertigte Bildmaterial, ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung.
10. Turniere
10.1 Die von dem Karl Dupré Tennisteam ausgerichteten Turniere enthalten alle Bestimmungen in den jeweiligen Turnierausschreibungen.
10.2 Es gelten die jeweiligen Regeln der Austragungsorte.